Die Deckendicken der BEEPLATE® Typen dürfen jeweils um bis zu maximal 2 cm reduziert werden, wenn eine statisch und konstruktiv ausreichende obere Deckenspiegeldicke unter Einhaltung der sonstigen Bestimmungen der Zulassung gewährleistet werden kann. Für dickere Decken können die Hohlkörper mit max. 2 cm hohen Drunterleisten für Folie unterbaut werden.